Leistung 05

Winterdienst

Mit unserem zuverlässigen Winterdienst sorgen wir für sichere und schneefreie Wege, Einfahrten und Parkplätze. Wir übernehmen das Räumen und Streuen für Privat- und Gewerbekunden, pünktlich und bei jedem Wetter. So bleiben Ihre Flächen im Winter sicher und begehbar.

Mitarbeiter von GDE mit Schneeschaufel auf einem geräumten Gehweg
Auch enge Flächen werden von Hand geräumt
Mitarbeiter von GDE streut einen geräumten Gehweg vor einem Wohnhaus
Nach dem Räumen wird gestreut

Was wir übernehmen

Schnee räumen

Gehwege, Zuwege, Einfahrten und Stellplätze. Maschinell, wo es geht, von Hand, wo es sein muss.

Streuen und abstumpfen

Nach dem Räumen wird gestreut. Das Streugut wählen wir passend zur Fläche und zu den örtlichen Vorgaben.

Vor Betriebsbeginn

Geräumt wird früh am Morgen, damit Ihre Mitarbeitenden, Kunden und Bewohner sicher ankommen.

Gewerbeobjekte

Firmenparkplätze, Ladezonen und Eingänge. Auch bei größeren Flächen und mehreren Zufahrten.

Wohnobjekte

Für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und private Auftraggeber im gesamten Einsatzgebiet.

Ihre Räumpflicht

Als Eigentümer oder Vermieter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Wir übernehmen die Durchführung für Sie.

Wichtig zur Verkehrssicherungspflicht

Die Pflicht zum Räumen und Streuen liegt zunächst bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer und richtet sich nach der Satzung der jeweiligen Gemeinde. Diese Pflicht lässt sich vertraglich auf einen Dienstleister übertragen. Welche Zeiten und Flächen für Ihr Objekt gelten, klären wir vor Saisonbeginn gemeinsam und halten es schriftlich fest.

So läuft eine Wintersaison

Beauftragen Sie am besten im Herbst, damit alles steht, bevor der erste Schnee fällt.

1

Flächen festlegen

Wir gehen mit Ihnen über das Grundstück und halten fest, welche Flächen geräumt und gestreut werden und wo das Streugut gelagert wird.

2

Vereinbarung für die Saison

Sie erhalten ein Angebot für den Zeitraum, üblicherweise von November bis März, mit Einsatzzeiten und Preis.

3

Einsatz nach Wetterlage

Wir beobachten die Wetterlage und rücken bei Schneefall oder Glättegefahr aus, ohne dass Sie anrufen müssen.

4

Nachkontrolle

Bei anhaltendem Schneefall kontrollieren wir im Tagesverlauf nach und streuen erneut, wenn es nötig ist.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?

Am besten im Herbst. Dann sind Flächen, Zeiten und Streugut geklärt, bevor der erste Schnee fällt. Kurzfristige Anfragen mitten in der Saison prüfen wir, können sie aber nicht immer annehmen. Wenn wir an Ihrem Objekt ohnehin den Hausmeisterservice übernehmen, ist der Winterdienst schnell ergänzt.

Wird auch am Wochenende geräumt?

Ja. Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch samstags und sonntags. Die genauen Zeiten richten sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und werden in der Vereinbarung festgehalten.

Welches Streugut wird verwendet?

Das hängt von der Fläche und den örtlichen Vorgaben ab. Viele Gemeinden schreiben abstumpfende Mittel wie Splitt vor und beschränken den Einsatz von Salz. Wir richten uns danach und beraten Sie dazu.

Was kostet der Winterdienst?

Üblich ist ein Preis für die gesamte Saison, der sich nach Fläche und Aufwand richtet. So können Sie fest kalkulieren, unabhängig davon, wie viel Schnee tatsächlich fällt. Wir nennen Ihnen den Preis nach der Besichtigung.

Räumen Sie auch mehrere Objekte einer Hausverwaltung?

Ja. Mehrere Häuser fassen wir in einer Vereinbarung zusammen, mit einem Ansprechpartner für alle Objekte. Was wir sonst noch für Verwaltungen übernehmen, steht auf der Seite Reinigung für Hausverwaltungen.

Winterdienst für die kommende Saison sichern

Fragen Sie rechtzeitig an. Wir sehen uns die Flächen an und machen Ihnen ein Angebot für die Saison.